… die plant man nicht, die widerfahren einem. Und dann ist er da der Moment, wo es dir heiß wird am Kopf und es dir die Schweißperlen ins Gesicht treibt, du kreidebleich dastehst mit einem äußerst unangenehmen Gefühl im Bauch und der Angst, gleich den Boden unter den Füßen zu verlieren. Ob davor ein Moment der Unachtsamkeit war, gepaart mit Stressoren jeglicher Art, die dazu führten, das Geld nach der Bargeldauszahlung im Automaten zu vergessen, oder auch nicht, die Gesamtsituation lässt dich in einen Zustand wie in Watte gehüllt fallen. So ist es mir ergangen in den Anfangstagen der Pandemie. Natürlich wäre das Geld innert kürzester Zeit wieder eingezogen worden, hätte ich nicht so schnell mein nächstes Ziel angesteuert und hätte die nächste Kundschaft es nicht einfach eingesteckt. Glück im Unglück widerfuhr mir dann aber, als die Person im Anschluss selbst Geld behob und damit ihre Identität preisgab. Vergessenes Geld einfach einzustecken, ist strafbar. Unwissenheit und die Rechtfertigung „Bei mir ist das Geld gut aufgehoben“ schützen vor Strafe nicht und die widerfährt einem dann ebenso …
Kategorie: Kolumne
Diesen Beitrag teilen